• 1. Kontaktaufnahme

Nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf.
Wenn Sie mir die Schwierigkeiten Ihres Kindes schildern, kann ich abwägen, ob Ergotherapie das Richtige für Ihr Kind ist.
Bei diesem Telefonat werde ich Ihnen auch viele Fragen stellen, damit wir ohne Kind über seine Schwierigkeiten sprechen können.

Vor dem ersten Termin müssen Sie vom Kinderarzt/von der Kinderärztin oder vom Hausarzt/Hausärztin Ihres Kindes eine Verordnung für Ergotherapie holen. Nehmen Sie die Verordnung bitte unbedingt zum ersten Termin bei mir in der Praxis mit!

– Ergotherapie
– Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes
– Name und Sozialversicherungsnummer des Elternteils, bei dem das Kind mitversichert ist
– Diagnose   (als ICD-10-Code, z.B. “F82.1 Umschriebene Entwicklungsstörung der Fein- und Graphomotorik”)
– 10 Einheiten á 60 Minuten

Damit Ihre Krankenkasse im Nachhinein einen Teil der Kosten zurückerstattet, müssen Sie die Verordnung vor der ersten Einheit bei der Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen.

– SVS: am besten online (ansonsten auch per Post möglich)
– KFA: per Email (ansonsten auch per Post möglich)
– ÖGK: keine Bewilligung notwendig (bis 30.06.2025)
– BVAEB: keine Bewilligung notwendig (unbefristet)

  • 2. Befundung

Bei unserem ersten Termin findet eine genaue Befundung statt. Dabei begutachte ich die schwierigen Alltagshandlungen und auch die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die dafür benötigt werden. Teilweise kommen auch Entwicklungstests zum Einsatz.

In der ersten Einheit sind Sie als Eltern(teil) in jedem Fall dabei. Während ich Ihr Kind befunde, erhalten Sie meist einen Fragebogen zum Ausfüllen.

Die ausführliche Befundung ist sehr wichtig, damit die darauffolgende Therapie genau dort ansetzen kann, wo es für die Schwierigkeiten Ihres Kindes nötig ist. Daher kann sie auch zwei oder drei Therapieeinheiten dauern.

Die Befundung macht den Kindern meist Spaß. Bereits hier achte ich darauf, dass die eingesetzten Übungen und Spiele ihr Kind weder über- noch unterfordern. Die ersten Einheiten sind auch förderlich für einen guten Beziehungsaufbau von mir mit Ihrem Kind.

  • 3. Elterngespräch

Nach der Begutachtung folgt ein Termin für das Elterngespräch, bei dem Sie und ich die Ergebnisse der Befundung besprechen. Wenn Sie im Anschluss daran Therapie für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, legen wir gemeinsam Ziele fest.

Bei Bedarf und wenn Sie das möchten, führe ich auch gerne zusätzlich beratende Telefonate mit anderen Bezugspersonen des Kindes (Kindergartenpädagog:innen, Lehrer:innen, andere Therapeut:innen, etc.).

  • 4. Therapie

Nach der Begutachtung und dem Elterngespräch startet die eigentliche Ergotherapie:

Die Termine finden üblicherweise ein Mal wöchentlich zu einem gemeinsam festgelegten Termin statt und dauern jeweils 60 Minuten.
Ich arbeite mit Ihrem Kind an seinen Fähigkeiten, um unsere Ziele zu erreichen. Dabei werden die Stunden spielerisch gestaltet, denn für das Lernen und Weiterentwickeln des Kindes ist es besonders wichtig, dass es Freude daran hat und sich als selbstwirksam und erfolgreich erlebt.

Am Ende der Stunde berichte ich Ihnen, wie heute an unseren Zielen gearbeitet wurde. Mir ist es hierbei sehr wichtig, dass wir vor dem Kind immer wertschätzend über es reden. Meist bekommen Sie außerdem Therapiematerial von mir geborgt, damit sie die Therapiespiele und -übungen daheim mit Ihrem Kind wiederholen können.

Wenn die Ziele erreicht sind oder wenn derzeit kein weiterer Fortschritt mehr erwartet wird, kann die Therapie jederzeit beendet werden. Üblicherweise ist jedoch zumindest ein 10er-Block notwendig, oft auch mehrere.