Therapeut:innen leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Daher arbeiten sie auch während der Pandemie (auch während Lockdowns) weiter. Um das Risiko einer Ansteckung möglichst gering zu halten, wurden die Hygienemaßnahmen in meiner Praxis erhöht. Ich werde Sie bei Terminvergabe telefonisch über die genauen Maßnahmen informieren.

Als Ergotherapeutin habe ich ein breites Spektrum an Wissen und Erfahrung in der Befundung von Entwicklungsauffälligkeiten. Viele Eltern kommen deshalb mit ihren Kindern lediglich zu einer Befundung zu mir. Dabei kann ich Ihnen im anschließenden Elterngespräch etwaige Problembereiche und die Stärken Ihres Kindes aufzeigen. Es ist also möglich, nur die Begutachtung und das anschließende Elterngespräch in Anspruch zu nehmen bzw. beim Elterngespräch zu entscheiden, ob eine Therapie stattfinden soll. Auch in diesem Fall benötige ich einen Verordnungsschein bei der ersten Einheit.

Es gibt eine große Bandbreite an Schwierigkeiten, bei denen Ergotherapie sinnvoll und förderlich sein kann. Gerne können Sie mich diesbezüglich anrufen. Wenn Sie mir die Auffälligkeiten Ihres Kindes schildern, kann ich abwägen, ob Ergotherapie indiziert ist. Selbstverständlich entstehen Ihnen bei diesem Telefonat keine Kosten für Sie und es ist völlig unverbindlich!

Leider kann ich Ihnen diese Frage nicht pauschal beantworten. Die Schwierigkeiten sind sehr individuell und die Behandlungserfolge hängen von vielen Faktoren ab (Motivation des Kindes, Lernfähigkeit, Alter, Beinträchtigungsgrad, komorbide Störungen, Alltagsanpassungen durch die Eltern, Anzahl der Ziele, etc.). Teilweise reichen die Befundungseinheiten und das Elterngespräch aus, wenn nur geringe Schwierigkeiten festgestellt werden, welche durch gezieltes Üben der Eltern im Alltag gefördert werden können – in diesem Fall finden nach dem Elterngespräch keine weiteren Einheiten statt. In den meisten Fällen aber findet im Anschluss an die Befundung zumindest ein Therapieblock statt.

Gibt es mehrere Alltagsschwierigkeiten, werden üblicherweise mehrere Blöcke benötigt, welche entweder gleich direkt im Anschluss oder mit einer z.B. 3-monatigen Pause stattfinden.

Hinweis: Die Therapie muss nicht die gesamten verordneten 10 Einheiten stattfinden – sie kann jederzeit, beispielsweise bei Erreichung der Ziele oder wenn Sie aus einem anderen Grund die Therapie nicht mehr in Anspruch nehmen können/wollen, beendet werden. Es werden (sofern Sie vor der Therapie um eine Chefärztliche Bewilligung angesucht haben) in diesem Fall genau so viele Einheiten (teil-)rückerstattet, die auch geleistet wurden. So können Sie auch nach dem Elterngespräch das im Anschluss an 2-3 Einheiten Befundung durchgeführt wird, sich gegen eine weiterführende Therapie entscheiden.

Bei Kindergartenkindern plane ich gerne jede Stunde zu einem anderen Thema, z.B. zu “Astronauten”. Je nach Zielsetzung mache ich mit dem Kind dann u.a. koordinative Astronautenaufwärmübungen bevor es raus auf den “Mond” geht, der als Parcours mit diversen Gleichgewichtsanforderungen aufgebaut ist, bei dem “Mondgestein” geholt und zielsicher in unser Raumschiff geworfen werden muss. Als motivierende “Hausübung” borge ich der Familie dann z.B. zum Feinmotoriktraining oder für die räumlich-konstruktiven Fähigkeiten ein Legoset bei dem ein Satellit nach Anleitung zusammen gebaut werden muss. Diese Als-ob-Spiele wähle ich entsprechend den Interessen des Kindes und im Hinblick auf unsere Zielsetzung aus.

Bei Schulkindern gestalte ich die Stunden meist so, dass anfangs bei Tisch an den Zielen gearbeitet wird, z.B. am Schriftbild, der Feinmotorik oder an der Aufmerksamkeit. Zwischendurch findet ein Bewegungsspiel statt und danach wieder eine möglichst spielerische Übungssequenz. Geht es beispielsweise um die Geschicklichkeit der Finger, könnten wir mit bestimmten Alltagsmaterialien so tun, als wären wir im Regenwald, wo ich allerhand feinmotorische Ideen habe, um liebe aber auch wilde Tiere zu basteln, zeichnen, auzuschneiden, zu füttern, und und und. Ab Volksschulalter ist es außerdem sehr gut möglich, die Kinder mittels bestimmten Methoden des Coachings (CO-OP, Fotointerview) sowohl in die Zielsetzung als auch dem Arbeiten an der Zielerreichung miteinzubeziehen. Indem das Kind seine eigenen Lösungsideen, unterstützt durch meine ergotherapeutischen Kompetenzen, einbringt und ausprobiert, können seine Kompetenzen noch besser gestärkt werden.

Ich bin stets bemüht, die einzelnen Aufgaben so anzupassen, dass das Kind zwar gefordert ist, es aber schaffen wird und dadurch ein Erfolgserlebnis und durch den spielerischen Charakter Spaß hat.

Die erste Therapiestunde mit Ihrem Kind erfolgt immer gemeinsam mit einem oder beiden Elternteilen. Ihr Kind soll sich bei mir sicher fühlen und Zeit haben mich kennen zu lernen, außerdem habe ich in der ersten Stunde einige Fragen (und Fragebögen) an Sie.

Nach den Begutachtungseinheiten findet ein Elterngespräch statt, zu dem beide Elternteile herzlich eingeladen sind.

Danach startet die Therapie. Jüngere Kinder fühlen sich manchmal wohler wenn ein Elternteil dabei ist, Schulkinder kommen oft lieber alleine, damit die Stunde “nur ihnen gehört” und sie “das alles eh schon ohne Mama und Papa dabei zu haben können”. Viele Elternteile wollen genau beobachten, wie Ihr Kind in der Therapie gefördert wird, anderen reicht es, wenn das Kind und ich im Anschluss daran berichten, was wir erarbeitet haben. Wir können also gerne gemeinsam entscheiden, wie es für uns alle am besten passt.

Nach Beendigung der Therapie und Bezahlung der Honorarnote, können Sie mit der Verordnung eine (Teil-)Rückerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Kindes anfordern. Die Höhe der Refundierung variiert je nach Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass Sie dazu, falls Ihr Kind bei der SVS oder KFA mitversichert ist, vor Beginn der Therapie eine Chefärztliche Bewilligung Ihrer Verordnung  benötigen (Angaben ohne Gewähr).

Private Zusatz-Krankenversicherungen Ihres Kindes zahlen in den meisten Fällen den Restbetrag.

Da Ergotherapeut:innen das Zahlen- und Mengenverständnis nur bis zum Vorschulalter fördern, entschied ich mich für die zusätzliche Ausbildung zur Diplomierten Dyskalkulietrainerin, um auch Kindern im Schulalter beim Erlenen des Rechnens unterstützen zu können.

Sie können sich gerne telefonisch bei mir melden! Gemeinsam können wir besprechen, ob ein Dyskalkulietraining sinnvoll wäre.

Ergotherapeut:innen (ohne Zusatzausbildung) behandeln nicht die Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten eines Kindes. Hierfür sind ausgebildete Legasthenietrainer:innen zuständig.

Ergotherapeut:innen können aber die damit einhergehenden bzw. verursachenden Faktoren behandeln bzw. Kompensationsstrategien mit den Kindern erarbeiten (z.B. Defizite in der Merkfähigkeit, Aufmerksamkeitsschwierigkeiten, …).

Für das Training der Lese- und Rechtschreibleistungen sind Legasthenietrainer:innen zuständig. Ausgebildete Legasthenietrainer:innen in St. Pölten finden Sie beispielsweise hier:

Im Gegensatz zur Ergotherapie werden die Kosten für ein Legasthenietraining leider nicht von den Krankenkassen rückerstattet. Für finanzielle Unterstützung bei Bedarf eines Traninings empfehle ich den Verein SCRIBMETICUM.

Sämtliche Therapeut:innen stehen wie auch Ärztinnen und Ärzte unter einer Verschwiegenheitsverpflichtung nach dem MTD-Gesetz §11c. Lediglich die Krankenkasse, die/der zuweisende Ärztin/Arzt und in seltenen Fällen ein Patient:Innenanwalt dürfen Informationen anfordern.

Wenn Sie jedoch möchten oder ich es als hilfreich erachten würde, dass ich mit mit anderen Institutionen oder Personen über Ihr Kind austausche (z.B. Lehrer:in, Kindergartenpädagog:in, andere Bezugsperson, andere Therapeut:innen des Kindes) können Sie mir schriftlich die Erlaubnis dazu erteilen.

Wenn statt Ihnen ein(e) Angehörige(r) (z.B. Großeltern) mit dem Kind zur Therapie kommt, benötige ich von Ihnen – sofern Sie dies wünschen – ebenfalls die Erlaubnis, mich mit diesen über die Therapie auszutauschen.

Angaben ohne Gewähr!

Grundsätzlich ja. Wenn Sie für Ihr Kind mehrere Therapien (z.B. zusätzlich zur Ergotherapie auch Physiotherapie oder Logopädie) in Anspruch nehmen, entscheidet die Krankenkasse ob Sie eine Teilrückerstattung für beide Therapien erhalten. Erhalten Sie also bei der SVS oder KFA eine Chefärztliche Bewilligung für beide Therapien, dann werden die Kosten beider Therapien teilrückerstattet.

ACHTUNG: Wenn Ihr Kind in einem Quartal bereits in einem Ambulatorium Therapie oder eine Untersuchung erhielt, dann refundiert die Krankenkasse in vielen Fällen nicht die zusätzlich privat in Anspruch genommene Therapie!

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